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Kundengruppe:Gast Alle Preise inkl. MwSt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hifi-Max Bichlnweg 16 6370 Kitzbühel
Tel.:      +43 (0) 664 454 11 73 E-Mail: kontakt@hifi-max.com Internet: www.hifi-max.com
Gewährleistungs- & Garantiebedingungen
AGB
1. Geltung
Alle Liegerungen und Leistungen von Hifi-Max, auch im Rahmen des Onlineshops www.hifi-max.com, erfolgen ausschließlich auf Grundlagen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Hifi-Max.
2. Vertragsabschluß
Angebote von Hifi-Max erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Hifi-Max von Dritten gefertigte Komponenten liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesonderen Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungen-, Leistungs-, Verbrauchs-, und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewicht der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar.
3. Preise
Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Kassa-Abholpreise inkl. Mwst., ab die von Hifi-Max gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch die Kosten und Nebengebühren des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Bestellungen die wir durch unmittelbare Lieferungen ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unserem am Bestelltag geltenden Listenpreis aus. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von Hifi-Max auf den Vertragspartner über.
4. Zahlungskonditionen
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Tag der Rechnungslegung bzw. Lieferung sofort in Bar zahlbar. Eine Zahlung mittels Überweisung kann von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der höhe von 12% p.A. verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.
5. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unserer Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht vorliegt durch unsere Lieferung zustande. Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichen vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Hifi-Max berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
7. Lieferzeit, Teillieferung
Die Lieferung bei Online-Bestellungen erfolgt, bei verfügbaren Produkten innerhalb von 3-5 Werktagen. Die maximale Lieferzeit beträgt 30 Tage ab Bestellung. Bestellte Ware zur Abholung wird 7 Tage weggelegt, dannach wieder zum Verkauf freigegeben. Die von Hifi-Max angegebenen Lieferzeiten bei nicht verfügbaren Produkten beziehen sich auf die Lieferzeiten von Dritten (Hersteller bzw. Lieferanten). Die Zeit bis zum erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart.
8. Annahmeverweigerung bei Lieferung per Nachnahme
Sollte die Annahme einer Zustellung per Nachnahme verweigert werden, wird der Kunde mit den gesamten Versandspesen, Nachnahmegebühren und einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- belastet.
1. Gewährleistung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen laut ABGB §§922ff verpflichtet sich die Hifi-Max. (nachfolgend als Hifi-Max bezeichnet) dem Käufer gegenüber auf alle von Firma Hifi-Max vertriebenen Produkte Gewähr zu leisten. (Entscheidend ist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache vorgelegen ist!)
Auszug aus dem ABGB:Gewährleistung §922
(1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bediungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
2) Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer Person, die die Sache in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat oder die sich durch die Anbringung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Kennzeichens an der Sache als Hersteller bezeichnet. Solche öffentlichen Äußerungen binden den Übergeber jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie beim Abschluss des Vertrages berichtigt waren oder wenn sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.“
„Vermutung der Mangelhaftigkeit §924
Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.“
„Rechte aus der Gewährleistung § 932
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder
der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Überbringer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Überbringer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.“
„Verjährung § 933
(1) Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird. Die Parteien können eine Verkürzung oder Verlängerung dieser Frist vereinbaren.
3) In jedem Fall bleibt dem Übernehmer die Geltendmachung durch Einrede vorbehalten, wenn er innerhalb der Frist dem Übergeber den Mangel anzeigt.“
„Schadenersatz § 933a
(1) Hat der Übergeber den Mangel verschuldet, so kann der Übernehmer auch Schadenersatz fordern.
(2) Wegen des Mangels kann der Übernehmer auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen. Er kann edoch Geldersatz verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind
.3) Nach Ablauf von zehn Jahren ab der Übergabe der Sache obliegt für einen Ersatzanspruch wegen der Mangelhaftigkeit selbst und wegen eines durch diese verursachten weiteren Schadens dem Übernehmer der Beweis des Verschuldens des Übergebers.
Der Regress lt. §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Auszug aus dem ABGB:Besonderer Rückgriff §933b.
(1) Hat ein Unternehmer einem Verbraucher Gewähr geleistet, so kann er von seinem Vormann, wenn auch dieser Unternehmer ist, auch nach Ablauf der Fristen des § 933 die Gewährleistung fordern. Dasselbe gilt für frühere Übergeber im Verhältnis zu ihren Vormännern, wenn sie selbst wegen der Gewährleistungsrechte des letzten Käufers ihrem Nachmann Gewähr geleistet haben. Der Anspruch ist mit der Höhe des eigenen Aufwandes beschränkt.
2) Ansprüche nach Abs. 1 sind innerhalb von zwei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend zu machen. Die Haftung eines Rückgriffspflichtigen verjährt jedenfalls in fünf Jahren nach Erbringung seiner Leistung. Die Frist wird durch eine Streitverkündigung für die Dauer des Rechtsstreits gehemmt.“
Es besteht eine grundsätzliche Abdingbarkeit des vorgesehenen Regressanspruchs nach § 933b ABGB.
2. Garantie
Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, übernimmt Firma Hifi-Max freiwillig - entsprechend dem, in der Pocketinfo- Preisliste definierten Zeitraum - eine Garantie für Fehler, die während des Betriebs des Geräts auftreten. Die Garantie beginnt mit Übergabe der Ware.
Diese Garantie umfasst die kostenlose Störungsbeseitigung bzw. Austausch des Produktes und die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der Ware per Paketdienst.
4. Herstellergarantie
Wird vom Hersteller eines Produktes eine Garantiezeit angeboten, die jene der Firma Hifi-Max übersteigt, so werden schadhafte Produkte nach Absprache des Käufers mit Firma Hifi-Max, an den Hersteller weitergeleitet. Die schadhaften Teile werden in diesem Zeitraum jedoch nicht von Hifi-Max vorab ausgetauscht. Eventuelle Transportkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Die Herstellergarantie kann jedoch vom Kunden nicht gegenüber Firma Hifi-Max eingeklagt werden.
5. Transportschaden / Fehlmengen
Der Transport erfolgt prinzipiell auf Risiko des Empfängers.
Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen müssen Firma Hifi-Max innerhalb von 2 Werktagen schriftlich (z.B.: per Fax) angezeigt werden. Bei späterer Bekanntgabe ist jede Kulanzlösung seitens Firma Hifi-Max ausgeschlossen.
6. Rücksendungen
Rücksendungen an Firma Hifi-Max müssen frei übermittelt werden.
Unfrei gesandte Pakete werden nicht angenommen. Dem schadhaften Produkt ist eine Fehlerbeschreibung, sowie die Rechnung beizulegen.
7. Haftung bei Datenverlust
Hifi-Max übernimmt keine Haftung für eventuelle mit der Reperatur eines Gerätes entstandenen Datenverlustes seitens des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet bei Übergabe des Gerätes zur Reperatur eine detaillierte Aufstellung über die gesamte Datenbestände die gesichert werden sollten, der Firma Hifi-Max zu übermitteln.
8. Kostenpflichtige Reparaturen
Reparaturen außerhalb der Garantie, die direkt von Firma Hifi-Max durchzuführen sind, werden bis zu einem Betrag von € 80,- exkl. MwSt. ohne die Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von € 80,- exkl. MwSt., so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 25,- exkl. MwSt. verrechnet.
Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 25,- in Rechnung gestellt.
Defektte Teile werden bis zu einem Gewicht von 3 kg kostenfrei entsorgt.
Wünscht der Kunde eine Retournierung des Defektteils, so muss dies auf der Fehlerbeschreibung vermerkt sein.
9. Kostenvoranschläge
Wie bereits unter Punkt 8 erwähnt, wird im Falle einer Reparaturablehnung eine Überprüfungspauschale von € 25,- exkl. MwSt. berechnet, soweit es sich um ein Produkt handelt, dessen Reparatur direkt von Firma Pocketinfo durchgeführt wird.
Der Preis für einen Techniker der Firma Hifi-Max beträgt € 60,- exkl. MwSt. pro Stunde.
Muss das schadhafte Produkt an den Hersteller oder eine dafür autorisierte Reparaturfirma gesendet werden, erfolgt die Weiterleitung für einen Kostenvoranschlag (inkl. Transportkosten) bis zu einem Betrag von € 50,- exkl. MwSt. ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden.
10. Irrtum und Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
11. Schlußbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
Stand: 25.04.2007 copyright © 2007 hifi-max.com
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